Regelungsgegenstand
§ 1.
Diese Verordnung trifft Regelungen zur Ermittlung des angemessenen Entgelts für Flexibilitätsleistungen, die im Rahmen des Engpassmanagements (EPM) im Übertragungsnetz
- 1. bei Abschluss von Verträgen über die Erbringung von Flexibilitätsleistungen mit Stromerzeugungsanlagen und Energiespeicheranlagen mit einer Engpassleistung ab 1 MW gemäß § 140 Abs. 1 Z 1 lit. b ElWG,
- 2. bei Anordnung von Flexibilitätsleistungen von Netzbenutzern gemäß § 140 Abs. 1 Z 2 ElWG sowie
- 3. im Wege gesicherter Leistungen von Erzeugern oder Entnehmern gemäß § 140 Abs. 4 ElWG
- erbracht werden.
Zuletzt aktualisiert am
03.07.2026
Gesetzesnummer
20013216
Dokumentnummer
NOR40278970
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
