Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
Basis für Überstundenberechnung gemäß § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG
§ 5.
Gibt es in einem Betrieb keinen einschlägigen Facharbeiterlohn iSd § 1 Abs. 1a Z 1 KJBG, so ist für die Überstundenentlohnung für Lehrlinge, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, für die Berechnung des Grundlohnes und des Überstundenzuschlages ein Stundenlohn von 17,40 € heranzuziehen.
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2026
Gesetzesnummer
20013186
Dokumentnummer
NOR40278337
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