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ARTIKEL 21 Luftverkehrsabkommen (Laos)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2026

ARTIKEL 21

INKRAFTTRETEN

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch auf diplomatischem Wege übermittelten Notifikation darüber informiert haben, dass die Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Vientiane am 22. März 2025 in deutscher, laotischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind.

Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2026

Gesetzesnummer

20013180

Dokumentnummer

NOR40277924

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