ARTIKEL 21
INKRAFTTRETEN
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Monat, in dem die beiden Vertragsparteien einander durch auf diplomatischem Wege übermittelten Notifikation darüber informiert haben, dass die Voraussetzungen gemäß ihrer jeweiligen gesetzlichen Verfahren für das Inkrafttreten erfüllt sind, in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die von den jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Vientiane am 22. März 2025 in deutscher, laotischer und englischer Sprache, wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind.
Bei unterschiedlicher Auslegung der Bestimmungen dieses Abkommens ist der englische Wortlaut maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2026
Gesetzesnummer
20013180
Dokumentnummer
NOR40277924
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