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§ 2 Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.4.2026

§ 2.

Jedem Ersatzmitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 160 Euro für die erste angefangene Stunde und 40 Euro für jede weitere angefangene halbe Stunde.

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2026

Gesetzesnummer

20013156

Dokumentnummer

NOR40277317

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