Inhalt
§ 1.
(1) Mit dieser Verordnung werden die in der Tabelle unter Punkt A derAnlage angeführten Funkschnittstellen für Funkanlagen festgesetzt.
(2) DieAnlage beinhaltet in der Tabelle unter Punkt A in
- 1. Spalte 1 die Art der Frequenznutzung,
- 2. Spalte 2 die Bezeichnung der Funkschnittstellen-Beschreibung,
- 3. Spalte 3 das Ausgabedatum sowie in
- 4. Spalte 4 die Nummer, unter welcher die Funkschnittstellen-Beschreibung notifiziert wurde.
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2026
Gesetzesnummer
20013150
Dokumentnummer
NOR40277237
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