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Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

§ 0

Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)

Kurztitel

Abkommen über die Visumfreiheit für Inhaber von Diplomatenpässen (Mongolei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 16/2026

Typ

Vertrag – Mongolei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.2026

Unterzeichnungsdatum

26.05.2015

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Mongolei über die Visumfreiheit für die Inhaber von biometrischen Diplomatenpässen

StF: BGBl. III Nr. 16/2026

Sprachen

Deutsch, Englisch, Mongolisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen am 10. September bzw. 21. November 2025 durchgeführt wurden, mit 1. Jänner 2026 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Mongolei (nachfolgend als „die Vertragsparteien“ bezeichnet), mit dem Wunsch, die Einreise von Inhabern diplomatischer Pässe der Mongolei und der Republik Österreich zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2026

Gesetzesnummer

20013099

Dokumentnummer

NOR40275828

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