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§ 1 Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026

Aktuelle FassungIn Kraft seit 31.12.2025

Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).

§ 1.

(1) Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 12 Inntal Autobahn, der A 13 Brenner Autobahn und der A 14 Rheintal/Walgau Autobahn,

  1. a) an allen Samstagen vom 10. Jänner 2026 bis einschließlich 14. März 2026, am Samstag 28. März 2026, sowie an allen Samstagen vom 23. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juni 2026 und an allen Samstagen vom 27. Juni 2026 bis einschließlich 26. September 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr und
  2. b) am Donnerstag 2. April 2026, am Mittwoch 13. Mai 2026, am Freitag 22. Mai 2026, am Mittwoch 3. Juni 2026 sowie am Freitag 2. Oktober 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 22 Uhr,

(2) Außerdem ist das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, auf der A 13 Brenner Autobahn von der Staatsgrenze Italien/Österreich bis zur Anschlussstelle Nößlach,

  1. a) an allen Samstagen vom 10. Jänner 2026 bis einschließlich 14. März 2026 sowie an allen Samstagen vom 4. Juli 2026 bis einschließlich 29. August 2026 jeweils in der Zeit von 7 bis 15 Uhr und
  2. b) am Freitag 10. April 2026 in der Zeit von 7 bis 22 Uhr,

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2026

Gesetzesnummer

20013081

Dokumentnummer

NOR40274969

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