Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026
Kurztitel
Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
31.12.2025
Außerkrafttretensdatum
31.12.2026
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Innovation, Mobilität und Infrastruktur, mit der für die A 12 Inntal Autobahn, die A 13 Brenner Autobahn und die A 14 Rheintal/Walgau Autobahn im Zuge der Generalerneuerung der Luegbrücke an besonders verkehrsreichen Tagen im Jahr 2026 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Lkw-Fahrverbote Generalerneuerung Luegbrücke 2026)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 43 Abs. 1 lit. b und 44a Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
12.01.2026
Gesetzesnummer
20013081
Dokumentnummer
NOR40274972
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
