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Anlage 6 ElWG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 24.12.2025

Anlage 6

Anlage VI
(zu § 36)

Standardisierte Lastprofile für begünstigte Haushalte gemäß § 36 Abs. 3

Folgende standardisierte Lastprofile, die gemäß Kapitel 6 der sonstigen Marktregeln Zählpunkten im österreichischen Netzgebiet zuzuordnen sind, sind relevant für den gestützten Preis für begünstigte Haushalte:

  1. 1. H0: Haushalt;
  2. 2. HA: Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt;
  3. 3. HF: Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt;
  4. 4. L0: Landwirtschaftsbetriebe;
  5. 5. L1: Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht;
  6. 6. L2: Übrige Landwirtschaftsbetriebe.

Zuletzt aktualisiert am

29.12.2025

Gesetzesnummer

20013066

Dokumentnummer

NOR40274112

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