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§ 7 Festsetzung des Mindestlohntarifs für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften für Wien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2026

Einfache Reparaturarbeiten

§ 7.

Für die Durchführung von übertragenen Reparaturarbeiten einfacher Art gebührt ein Stundenlohn von 15,21 €.

Zuletzt aktualisiert am

28.11.2025

Gesetzesnummer

20013020

Dokumentnummer

NOR40272948

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