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Anlage 1 KKG-MMV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2025

Anlage 1

Anlage
zu § 2 Abs. 1 KKG-MMV (Meldepflichten)
und § 2 Abs. 2 KKG-MMV (Mitteilungspflichten)

Ausweis gemäß § 15 Abs. 2 und § 19 Abs. 1 und 2 des
Kreditdienstleister- und Kreditkäufergesetzes – KKG

Abschnitt A

Angaben zur Identifikation des Kreditkäufers1

Die nachfolgende Meldung erfolgt zum

[1 – Kreditkäufer

2 – Vertreter des Kreditkäufers gemäß § 18 KKG]

OeNB-Identnummer

 

Rechtsträgerkennung (LEI)

 

  

  1. 1. Informationen zu juristischen Personen (entfällt bei Angabe entweder der OeNB-Identnummer oder der Rechtsträgernummer oder bei Angaben zur natürlichen Person unter Z 2):

Firmenwortlaut des Kreditkäufers

 

Firmenbuchnummer/Zusatz

 

Adresse

Postfach

 

Straße/Hausnummer/Zusatz

 

Ort

 

Postleitzahl

 

Bundesland

 

   

  1. 2. Informationen zu natürlichen Personen (entfällt bei Angabe entweder der OeNB-Identnummer oder der Rechtsträgernummer oder bei Angaben zur juristischen Person unter Z 1):

Name

 

Geburtsdatum

 

Adresse

Straße/Hausnummer/Zusatz

 

Ort

 

Postleitzahl

 

Bundesland

 

   

  1. 3. alternative Informationen zum Kreditkäufer oder Vertreter des Kreditkäufers gemäß § 18 KKG (entfällt bei Angabe entweder der OeNB-Identnummer oder der Rechtsträgernummer oder bei Angaben zur juristischen Person unter Z 1 oder zur natürlichen Person unter Z 2):

Mitglieder des Leitungs- oder Verwaltungsorgans des Kreditkäufers

[laufende Nummer]

 

Name

 

 

Geburtsdatum

 

 

Personen, die qualifizierte Beteiligungen am Kreditkäufer gemäß Artikel 4 Abs. 1 Nr. 36 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 halten:

[laufende Nummer]

 

Name

 

 

Geburtsdatum (bei natürlichen Personen)

 

 

Firmenwortlaut (bei juristischen Personen)

 

   

Abschnitt B

Quantitative Angaben2

Volumen (ursprünglich offener Betrag3) der in der Berichtsperiode übertragenen Ansprüche der Kreditgeber aus den notleidenden Kreditverträgen und der übertragenen notleidenden Kreditverträge

[Betrag]

Anzahl der in der Berichtsperiode übertragenen Ansprüche der Kreditgeber aus den notleidenden Kreditverträgen

[Anzahl]

Anzahl der in der Berichtsperiode übertragenen notleidenden Kreditverträge

[Anzahl]

Aggregierter offener Betrag3 zum Übertragungstermin der in der Berichtsperiode übertragenen Ansprüche der Kreditgeber aus den notleidenden Kreditverträgen und den übertragenen notleidenden Kreditverträgen

[Betrag]

  1. hievon: mit Verbrauchern abgeschlossene Kreditverträge

[Betrag]

  1. hievon4: mit Wohnimmobilien besicherte Kreditverträge

[Betrag]

  1. hievon4: mit Gewerbeimmobilien besicherte Kreditverträge

[Betrag]

  1. hievon4: mit anderen Sicherheiten als Grundpfandrechten besicherte Kreditverträge

[Betrag]

  

__________________

1 Angaben in Abschnitt A sind pro Kreditkäufer zu übermitteln.

2 Die quantitativen Angaben in Abschnitt B sind aggregiert über alle Kreditkäufer zu übermitteln.

3 Der offene Betrag bezieht sich auf den ausstehenden Nominalwert zuzüglich Zinsen.

4 Die „hievon“-Beträge beziehen sich auf den besicherten Anteil gemäß dem internen Risikomanagement.

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2025

Gesetzesnummer

20013015

Dokumentnummer

NOR40272893

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