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Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)
Kurztitel
Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
13.09.2025
Unterzeichnungsdatum
26.06.2024
Index
89/03 Gesundheit
Langtitel
Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und Ungarn über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst
StF: BGBl. III Nr. 136/2025 (NR: GP XXVIII RV 111 AB 183 S. 37 . BR: AB 11662 S. 980 .)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Ungarisch
Ratifikationstext
Die Notifikationen gemäß Art. 14 Abs. 2 des Abkommens erfolgten am 22. November 2024 bzw. 14. August 2025; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 13. September 2025 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Die Republik Österreich
und
Ungarn,
nachstehend als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
im Bewusstsein der zunehmenden Mobilität der Menschen zwischen beiden Staaten und der Forderung nach einer ständigen Verbesserung der Qualität, der Sicherheit und Verfügbarkeit der Gesundheitsversorgung,
von dem Wunsch geleitet, die Grundlagen für eine engere grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich des Rettungsdienstes zu schaffen und den Zugang zum Rettungsdienst im Grenzgebiet zu erleichtern,
entschlossen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit insbesondere durch den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen auf regionaler Ebene zu erleichtern und zu fördern,
im Bestreben, die Verwaltungsverfahren unter Berücksichtigung der innerstaatlichen Rechtsvorschriften und der völkerrechtlichen Verpflichtungen beider Vertragsparteien sowie des Rechts der Europäischen Union zu vereinfachen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2025
Gesetzesnummer
20012966
Dokumentnummer
NOR40271823
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