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Artikel 13 Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rettungsdienst (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 13.9.2025

Artikel 13

Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Die Rechte und Pflichten aus anderen internationalen Verträgen werden durch dieses Rahmenabkommen nicht berührt.

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2025

Gesetzesnummer

20012966

Dokumentnummer

NOR40271821

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