Artikel 27
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach Ablauf des Monates in Kraft, in dem die beiden Vertragsstaaten einen diplomatischen Notenaustausch vollzogen haben, in dem sie einander mitgeteilt haben, dass die jeweiligen für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Zuletzt aktualisiert am
18.09.2025
Gesetzesnummer
20012964
Dokumentnummer
NOR40271786
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