Grundsatz
§ 2.
Das Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung bekennt sich zu einer aktiven Gleichstellungspolitik. Diese umfasst die Integration der Geschlechterperspektive in sämtlichen Strukturen und Prozessen, ausgeglichene Geschlechterverhältnisse in allen Positionen und Funktionen sowie die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle Bediensteten.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2025
Gesetzesnummer
20012962
Dokumentnummer
NOR40271649
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