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§ 3 Erklärung des Kollektivvertrags des Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesens zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2025

Beginn der Wirksamkeit und Geltungsdauer der Satzung

§ 3.

Als Wirksamkeitsbeginn der Satzung wird der 1. Juli 2025 festgesetzt. Die Geltungsdauer der Satzung richtet sich nach der Geltungsdauer des gesatzten Kollektivvertrages.

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2025

Gesetzesnummer

20012949

Dokumentnummer

NOR40271512

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