1. Kompetenzbereich: Arbeiten im betrieblichen und beruflichen Umfeld |
1.1 Betriebliche Aufbau- und Ablauforganisation |
Die auszubildende Person kann |
- 1.1.1 sich im Lehrbetrieb zurechtfinden (zB Sammelplätze, Fluchtwege, Bereiche mit Zutrittsberechtigung, Reinraumzonen, Hygienezonen).
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- 1.1.2 einen Überblick über die wesentlichen Aufgaben und die Zusammenhänge der verschiedenen Bereiche des Lehrbetriebs sowie die betrieblichen Prozesse (zB Probenfluss) geben.
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1.2 Lehrbetrieb und Branche |
Die auszubildende Person kann |
- 1.2.1 die Ziele des Betriebs, das betriebliche Leistungsangebot und das betriebliche Umfeld (zB Produkte, Branche, Mitbewerber) beschreiben.
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- 1.2.2 die Struktur des Lehrbetriebs samt den Zuständigkeiten von einzelnen Bereichen und Personen benennen.
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- 1.2.3 Faktoren erklären, die den betrieblichen Erfolg beeinflussen (zB Standort, Zielgruppen, Kostenbewusstsein).
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1.3 Ziel und Inhalte der Ausbildung sowie Weiterbildungsmöglichkeiten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.3.1 den Ablauf ihrer Ausbildung im Lehrbetrieb erklären (zB Inhalte, Ausbildungsfortschritt, Ausbildungsplan).
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- 1.3.2 die Grundlagen der Lehrlingsausbildung erklären (zB Ausbildung im Lehrbetrieb und in der Berufsschule).
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- 1.3.3 die Bedeutung von beruflicher Weiterbildung beschreiben und Beispiele konkreter Weiterbildungsangebote nennen.
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1.4 Rechte, Pflichten und Arbeitsverhalten |
Die auszubildende Person kann |
- 1.4.1 ihre Aufgaben auf Basis der gesetzlichen Rechte und Pflichten erfüllen.
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- 1.4.2 Arbeitsgrundsätze wie Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc. einhalten und sich mit ihren Aufgaben im Lehrbetrieb identifizieren.
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- 1.4.3 die betrieblichen Compliance-Richtlinien einhalten.
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- 1.4.4 die Abrechnung zu ihrem Lehrlingseinkommen interpretieren (zB Bruttobezug, Nettobezug, Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge).
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- 1.4.5 einen grundlegenden Überblick über die für sie relevanten Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes 1987 (KJBG) und der Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO), BGBl. II Nr. 436/1998 (minderjährige Lehrlinge) bzw. des Arbeitszeitgesetzes (AZG), BGBl. Nr. 461/1969, und Arbeitsruhegesetzes (ARG), BGBl. Nr. 144/1983, (erwachsene Lehrlinge) und des Gleichbehandlungsgesetzes (GlBG), BGBl. I Nr. 66/2004, geben.
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- 1.4.6 die Aufgaben von behördlichen Aufsichtsorganen, Sozialversicherungen und Interessenvertretungen erklären.
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1.5 Selbstorganisierte, lösungsorientierte und situationsgerechte Aufgabenbearbeitung |
Die auszubildende Person kann |
- 1.5.1 ihre Aufgaben selbst organisieren und sie nach Prioritäten reihen.
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- 1.5.2 den Zeitaufwand für ihre Aufgaben abschätzen und diese zeitgerecht durchführen (zB für ihren effizienten Arbeitsablauf sorgen).
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- 1.5.3 die eigene Tätigkeit reflektieren und gegebenenfalls Optimierungsvorschläge für ihre Tätigkeit einbringen.
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- 1.5.4 Aufgaben, die von anderen fachkundigen Personen (zB Giftbeauftragter/Giftbeauftrage) übernommen werden müssen, identifizieren.
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- 1.5.5 sich auf wechselnde Situationen (zB Schichtbetrieb, neues Team) einstellen und auf geänderte Herausforderungen mit der notwendigen Flexibilität reagieren.
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- 1.5.6 Lösungen für aktuell auftretende Problemstellungen entwickeln und Entscheidungen im vorgegebenen betrieblichen Rahmen treffen.
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- 1.5.7 in Konfliktsituationen konstruktiv handeln bzw. entscheiden, wann jemand zur Hilfe hinzugezogen wird.
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- 1.5.8 sich zur Aufgabenbearbeitung notwendige Informationen unter Einhaltung innerbetrieblicher Vorgaben selbstständig beschaffen.
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- 1.5.9 in unterschiedlich zusammengesetzten Teams arbeiten und dabei unterschiedliche Funktionen und Aufgaben übernehmen.
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- 1.5.10 die wesentlichen Anforderungen für die Zusammenarbeit in Projekten darstellen (zB Deadlines, Projektfortschritt, Verantwortungen).
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- 1.5.11 Aufgaben in betrieblichen Projekten übernehmen.
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1.6 Unternehmerisches Denken |
Die auszubildende Person kann |
- 1.6.1 die Grundsätze unternehmerischen Denkens bei ihren Aufgaben berücksichtigen und kostenbewusst handeln.
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- 1.6.2 Auswirkungen auf den Betriebserfolg und auf Kunden/Kundinnen, die zB durch Stillstandzeiten im Laborbetrieb oder Personalausfall auftreten, in Grundzügen nachvollziehen.
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- 1.6.3 die Konsequenzen für zB die Qualität der betrieblich erzeugten Produkte, die durch mangelhafte Ausführung (zB Abweichungen) von Laborarbeiten entstehen, erkennen und darstellen.
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1.7 Zielgruppengerechte Kommunikation und zielgruppengerechtes Agieren |
Die auszubildende Person kann |
- 1.7.1 mit verschiedenen inner- und außerbetrieblichen Zielgruppen (wie zB Ausbilder/innen, Führungskräften, Kollegen/Kolleginnen, Lieferanten) kommunizieren und sich dabei betriebsadäquat verhalten.
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- 1.7.2 betriebliche Verhaltensweisen (zB im Umgang mit Diversitäten, Beachten von Gender-Equality, ethische Werthaltungen) anwenden.
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- 1.7.3 ihre Anliegen verständlich vorbringen und der jeweiligen Situation angemessen auftreten, im Bewusstsein, dass sie als Mitarbeiter/Mitarbeiterin des Lehrbetriebs wahrgenommen wird.
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- 1.7.4 Englisch berufsadäquat und betriebsspezifisch anwenden (zB englische Dokumente interpretieren, aus englischsprachigen Datenblättern Informationen entnehmen, einfache Gespräche führen).
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1.8 Berufsethik |
Die auszubildende Person kann |
- 1.8.1 mit Diversitäten umgehen, Diskriminierung vermeiden, Gender-Equality und ethische Werthaltungen berücksichtigen.
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- 1.8.2 rechtliche Vorgaben zu Korruption (zB Amtsdelikte) und Compliance-Regelungen des Lehrbetriebs berücksichtigen.
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2. Kompetenzbereich: Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltiges Arbeiten |
2.1 Betriebliches Qualitätsmanagement |
Die auszubildende Person kann |
- 2.1.1 betriebliche Qualitätsvorgaben in ihrem Aufgabenbereich umsetzen.
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- 2.1.2 am innerbetrieblichen Verbesserungsprozess mitwirken (zB Sicherheit, Effizienz, Qualität).
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2.2 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz |
- Die auszubildende Person kann
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- 2.2.1 Betriebs- und Hilfsmittel sicher und sachgerecht einsetzen.
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- 2.2.2 rechtliche und betriebliche Sicherheitsvorschriften einhalten, basierend auf dem Verständnis der Wichtigkeit dieser Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit (insbesondere in Bezug auf die persönliche Schutzausrüstung).
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- 2.2.3 die Funktion sowie die Handhabung grundlegender Sicherheitseinrichtungen (wie Notduschen, Augenduschen, Feuerlöscher) im Labor beschreiben und im Notfall anwenden.
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- 2.2.4 die persönlichen Schutzausrüstungen PSA (zB Hautschutz, Atemschutz) sowie alle anderen erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutzmaßnahmen, wie Abzüge, im Umgang mit Proben sowie Chemikalien und anderen Hilfsstoffen anwenden.
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- 2.2.5 einen Überblick über die Aufgaben von mit Sicherheitsagenden beauftragten Personen (zB Ersthelfer/Ersthelferinnen) geben.
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- 2.2.6 berufsbezogene Gefahren (zB Gefahren, welche von Chemikalien oder Laborapparaturen ausgehen, Gefahren beim Umgang mit Gasen, Aerosole in der der Atemluft, Umgang mit biologischen Materialien) in ihrem Arbeitsbereich erkennen und sich entsprechend den Arbeitsschutz- und Brandschutzvorgaben verhalten.
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- 2.2.7 für Ordnung und Sauberkeit in ihrem Arbeitsbereich sorgen.
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- 2.2.8 sich im Notfall richtig verhalten und bei Unfällen geeignete Maßnahmen ergreifen (zB Hilfe holen, Notrufnummer wählen, Ersthelfer/Ersthelferinnen verständigen).
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- 2.2.9 die Grundlagen des ergonomischen Arbeitens anwenden (zB richtiges Heben und Tragen).
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2.3 Nachhaltiges und ressourcenschonendes Handeln |
Die auszubildende Person kann |
- 2.3.1 die Bedeutung des Umweltschutzes für den Lehrbetrieb darstellen.
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- 2.3.2 die relevanten gesetzlichen und betrieblichen Umweltschutzvorschriften einhalten.
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- 2.3.3 Abfall vermeiden und die Mülltrennung, -verwertung und -entsorgung (zB Laborabfälle) nach rechtlichen und betrieblichen Vorgaben umsetzen.
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- 2.3.4 die Prinzipien der Abwasser- und Abluftreinigung im Betrieb darstellen.
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- 2.3.5 energiesparend arbeiten und Ressourcen sparsam und nachhaltig einsetzen.
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3. Kompetenzbereich: Digitales Arbeiten |
3.1 Datensicherheit und Datenschutz |
Die auszubildende Person kann |
- 3.1.1 die rechtlichen und betriebsinternen Vorgaben einhalten (zB Betriebsgeheimnisse wahren, Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung berücksichtigen).
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- 3.1.2 Gefahren und Risiken auf verschiedenen Endgeräten (zB PC, Smartphone, Tablet) erkennen (zB Phishing-E-Mails, Viren).
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- 3.1.3 Maßnahmen unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben ergreifen, um Daten, Dateien, Geräte und Anwendungen vor Fremdzugriff zu schützen (zB sorgsamer Umgang mit Software, Hardware, Passwörtern).
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- 3.1.4 betriebliche Systeme anwenden, um Daten angemessen (zB Schutz vor Verlust, Beschädigung, Manipulation, Sicherstellung der Lesbarkeit über den gesamten vorgeschriebenen Archivierungszeitraum, manipulationssicheres Aufzeichnen aller Aktionen im System) zu archivieren.
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3.2 Software und weitere digitale Anwendungen |
Die auszubildende Person kann |
- 3.2.1 Software bzw. Apps sowie Datenbanken und weitere digitale Anwendungen kompetent verwenden.
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- 3.2.2 die für eine auszuführende Aufgabe am besten geeignete betriebliche Software bzw. digitale Anwendung (zB Prüf- und Auswertesoftware des Prüfmittelherstellers) auswählen.
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- 3.2.3 Inhalte unter Einhaltung der betriebsinternen Vorgaben selbst entwickeln bzw. vorhandene Inhalte editieren und zielgruppengerecht aufbereiten (zB Erstellen von Berichten in Text- und Präsentationsform, Dokumentation von Testreihen).
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- 3.2.4 Daten aufbereiten (zB Statistiken und Diagramme erstellen).
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- 3.2.5 Probleme im Umgang mit einfachen digitalen Anwendungen, unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, lösen (zB Hilfefunktion nutzen, im Internet nach Problemlösungen recherchieren).
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3.3 Digitale Kommunikation |
Die auszubildende Person kann |
- 3.3.1 unterschiedliche innerbetriebliche Kommunikationsformen verwenden (zB E-Mail, Telefon, Intranet, Social Media) und anforderungsbezogen auswählen.
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- 3.3.2 verantwortungsbewusst und unter Einhaltung der betrieblichen Vorgaben in sozialen Netzwerken agieren.
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3.4 Informationssuche und -beschaffung |
Die auszubildende Person kann |
- 3.4.1 Suchmaschinen für die Online-Recherche effizient nutzen.
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- 3.4.2 die Zuverlässigkeit von Informationsquellen und die Glaubwürdigkeit von Daten und Informationen einschätzen.
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- 3.4.3 in bestehenden Dateien relevante Informationen suchen.
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- 3.4.4 relevante Informationen (zB Identifikationscode für Proben) aus berufsspezifischen Datenbanken (zB Labor-Informations- und Management-System) beschaffen.
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