vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.5.2025

§ 0

Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)

Kurztitel

Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Dienst- und Spezialpässen (Kuwait)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 68/2025

Typ

Vertrag – Kuwait

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

05.05.2025

Unterzeichnungsdatum

26.09.2024

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Staates Kuwait über die Visumfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten- und Spezialpässen des Staates Kuwait

StF: BGBl. III Nr. 68/2025

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist, nachdem die in seinem Art. 10 Abs. 1 vorgesehenen Notifizierungen durchgeführt wurden, mit 5. Mai 2025 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Kuwait (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet)

Sind im Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und von Inhabern von Diplomaten- oder Spezialpässen des Staates Kuwait zu erleichtern,

Wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

Diplomatenpass

Zuletzt aktualisiert am

03.06.2025

Gesetzesnummer

20012897

Dokumentnummer

NOR40269574

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte