Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum abgelaufen).
§ 2.
Für das Kalenderjahr 2025 wird der Angehörigenbonus nach den §§ 21g Abs. 1 sowie 21h Abs. 1 BPGG statt 125,00 € mit 130,80 € und das monatliche Netto-Jahresdurchschnittseinkommen nach § 21h Abs. 2 Z 2 BPGG statt 1 500,00 € mit 1 594,50 € festgestellt.
Zuletzt aktualisiert am
07.01.2025
Gesetzesnummer
20012813
Dokumentnummer
NOR40267698
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