Artikel 1
Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2023 wird die Genehmigung erteilt.
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2024
Gesetzesnummer
20012697
Dokumentnummer
NOR40265522
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)