Außerkrafttreten
§ 8.
Diese Verordnung tritt mit 30. Juni 2025 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte, die sich auf die Gewährung der Soforthilfemaßnahme 2024 beziehen, anzuwenden.
Zuletzt aktualisiert am
24.09.2024
Gesetzesnummer
20012695
Dokumentnummer
NOR40265368
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