Kriterien zur Beurteilung von Kenntnissen und Kompetenzen natürlicher Personen bei Beratung zu Kryptowerten
§ 9.
Die FMA hat die erforderlichen Kriterien für die Beurteilung der Kenntnisse und Kompetenzen, über die natürliche Personen, die im Namen bestimmter Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen eine Beratung zu Kryptowerten oder zu einer Kryptowerte-Dienstleistung anbieten oder einschlägige Informationen erteilen, gemäß Art. 81 Abs. 7 erster Satz der Verordnung (EU) 2023/1114 verfügen müssen, zu veröffentlichen. Die FMA kann die Kriterien mittels Verordnung unter Berücksichtigung der europäischen Gepflogenheiten festlegen.
Zuletzt aktualisiert am
19.07.2024
Gesetzesnummer
20012654
Dokumentnummer
NOR40264136
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