vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 Vermessungs- und Geoinformationstechnik-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2024

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Vermessungs- und Geoinformationstechnik über die in Abs. 2 und 3 angeführten beruflichen Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

1. Schwerpunkt Vermessungstechnik:

Die Fachkraft im Schwerpunkt Vermessungstechnik vermisst die Erdoberfläche mit all ihren natürlichen und künstlichen Objekten (zB Bauwerke, Grundstücke, Infrastruktur von Energieversorgungsunternehmen). Dazu führt sie Lage- und Höhenvermessungen im Gelände durch und wertet die gewonnenen Daten aus. Bei den Vermessungsarbeiten kommen Satellitennavigationsverfahren sowie elektrooptische, lasergestützte und bildgebende Vermessungsinstrumente zum Einsatz. Die Vermessungsinstrumente können sowohl bodengestützt als auch luftgestützt (zB auf einer Drohne montiert) verwendet werden. Die Vielzahl an gewonnenen Messdaten wird automationsunterstützt in geodätische Auswerte- und Konstruktionssoftware übertragen mit deren Hilfe dreidimensionale Modelle, Karten und Pläne erstellt werden.

Aufgrund der Vermessungsdaten erstellt und aktualisiert die Fachkraft Karten und Pläne, die für die Planung von Straßen, Autobahnen, Bauwerken, für die Klärung von Rechtsansprüchen auf Grundbesitz, die Bodenstatistik und Flächenwidmung benötigt werden. Die Fachkraft fertigt diese Pläne und Skizzen mit entsprechenden Softwareprogrammen (zB CAD – Computer Aided Design [rechnerunterstützes Konstruieren]) an. Manche Daten holt sie bei Behörden oder Unternehmen (Vermessungsamt, Grundbuchgericht, Baubehörden, Leitungsträgern) ein und verfügt die Fachkraft daher über fundiertes Wissen mit dem Vermessungswesen in Verbindung stehender diverser Gesetzesbestimmungen(zB Bauordnung, Raumordnungsgesetz, Vermessungsgesetz, Liegenschaftsteilungsgesetz).

2. Schwerpunkt Geoinformationstechnik:

Die Fachkraft im Schwerpunkt Geoinformationstechnik erfasst, erstellt, analysiert und visualisiert Geodaten (raumbezogene Daten) in verschiedenster Form und Ausprägung (zB Satellitenbilder, Vermessungsergebnisse, Luftaufnahmen, Laserscans, topographische und statistische Daten). Sie arbeitet dafür mit Geoinformationssystemen (GIS), Kartographie- und Bildbearbeitungssystemen und aktualisiert unterschiedlichste thematische und topographische Darstellungsformen der natürlichen und künstlichen Erdoberfläche. Dazu zählen Landkarten, geologische Karten, Atlanten, Stadtpläne, Industriepläne, Wanderkarten, Gelände- und Oberflächenmodelle, Straßen- und Wegverläufe, natürliche und politische Grenzen, Grundstücksgrenzen, Nutzungsformen, Bebauungen und Naturräume. Dabei wendet sie verschiedene digitale Techniken an, um Oberflächeninformationen, Sachinformationen, Höhenschichtlinien, Geländedetails und einen räumlichen Eindruck von Objekten darzustellen.

Die Fachkraft verwaltet und sichert dabei alle Daten im Rahmen des modernen Geodatenbankmanagements. Sie erstellt ausgabefähige Produkte für die multimediale Verwendung in gedruckten und digitalen Karten, Webkarten, mobilen GIS, interaktiven Apps oder aussagekräftigen Geodatensätze.

 

(3) Fachübergreifende Kompetenzbereiche: Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Lehrberuf Vermessungs- und Geoinformationstechnik folgende fachübergreifende Kompetenzen ein.

1. Arbeitenimbetrieblichenundberuflichen Umfeld

Im Rahmen des betrieblichen Leistungsspektrums führt die Fachkraft im Lehrberuf Vermessungs- und Geoinformationstechnik ihre Aufgaben effizient aus und berücksichtigt dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Sie agiert innerhalb der betrieblichen Aufbau- und Ablauforganisation selbst-, sozial- und methodenkompetent und bearbeitet die ihr übertragenen Aufgaben lösungsorientiert sowie situationsgerecht auf Basis ihres Verständnisses für Intrapreneurship. Darüber hinaus kommuniziert sie zielgruppenorientiert und berufsadäquat, auch auf Englisch, und agiert kundenorientiert.

2. Qualitätsorientiertes,sicheresundnachhaltiges Arbeiten

Die Fachkraft im Lehrberuf Vermessungs- und Geoinformationstechnik wendet die Grundsätze des betrieblichen Qualitätsmanagements an und bringt sich in die Weiterentwicklung der betrieblichen Standards ein. Sie reflektiert ihr eigenes Vorgehen und nutzt die daraus gewonnenen Erkenntnisse in ihrem Aufgabenbereich. Die Fachkraft beachtet die rechtlichen und betrieblichen Regelungen für ihre persönliche Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Bei Unfällen und Verletzungen handelt sie situationsgerecht. Darüber hinaus agiert die Fachkraft nachhaltig und ressourcenschonend.

3. Digitales Arbeiten

Die Fachkraft im Lehrberuf Vermessungs- und Geoinformationstechnik wählt im Rahmen der rechtlichen und betrieblichen Vorgaben für ihre auszuführenden Aufgaben die am besten geeignete/n digitalen Geräte, betriebliche Software und digitalen Kommunikationsformen aus und nutzt diese effizient. Sie beschafft auf digitalem Weg die für die Aufgabenbearbeitung erforderlichen betriebsinternen und -externen Informationen. Die Fachkraft agiert auf Basis ihrer digitalen Kompetenz zielgerichtet und verantwortungsbewusst. Dazu zählt vor allem der sensible und sichere Umgang mit Daten unter Berücksichtigung der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben (zB Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG – Datenschutz-Grundverordnung).

 

Schlagworte

Vermessungstechnik, Lagevermessung, Auswertesoftware, Kartographiesystem, Geländemodell, Straßenverlauf, Aufbauorganisation

Zuletzt aktualisiert am

05.07.2024

Gesetzesnummer

20012635

Dokumentnummer

NOR40262983

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte