Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 0
Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2024
Kurztitel
Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2024
Kundmachungsorgan
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
16.05.2024
Außerkrafttretensdatum
31.12.2024
Index
90/01 Straßenverkehrsrecht
Beachte
Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der für die A 10 Tauern Autobahn an bestimmten Freitagen und Samstagen im Frühjahr 2024 ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge verfügt wird (Frühjahrs-Fahrverbotskalender A 10 2024)
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 42 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2024
Gesetzesnummer
20012585
Dokumentnummer
NOR40262028
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