Zwar nicht formell aufgehoben, aber aus dokumentalistischen Gründen wurde ein Außerkrafttretensdatum gesetzt (Anwendungszeitraum erschöpft).
§ 1.
Das Fahren mit Lastkraftwagen oder Sattelkraftfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t und von Lastkraftwagen mit Anhängern, bei denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge mehr als 7,5 t beträgt, ist auf der A 10 Tauern Autobahn an allen Freitagen vom 17. Mai 2024 bis einschließlich 31. Mai 2024 sowie am Freitag, 21. Juni 2024 in der Zeit von 13 bis 19 Uhr sowie an allen Samstagen vom 18. Mai 2024 bis einschließlich 1. Juni 2024 und am Samstag, 22. Juni 2024, in der Zeit von 7 bis 15 Uhr
- 1. auf der Richtungsfahrbahn Villach (Fahrtrichtung Süd) zwischen dem Knoten Salzburg (Abzweigung A 10 von der A 1 West Autobahn) und dem Knoten Pongau, wenn das Ziel der Fahrt in Italien beziehungsweise Slowenien liegt oder über Italien beziehungsweise Slowenien erreicht werden soll und
- 2. auf der Richtungsfahrbahn Salzburg (Fahrtrichtung Norden) zwischen der Anschlussstelle Rennweg und der Anschlussstelle Golling, wenn das Ziel der Fahrt in Deutschland beziehungsweise in der Tschechischen Republik liegt, oder über Deutschland beziehungsweise die Tschechische Republik erreicht werden soll,
- verboten.
Zuletzt aktualisiert am
16.05.2024
Gesetzesnummer
20012585
Dokumentnummer
NOR40262025
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)