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§ 2 Grundausbildungsverordnung – Allgemeiner Verwaltungsdienst BMI

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.5.2024

Ausbildungsziel

§ 2.

Ausbildungsziel ist der Erwerb von Grund- und Übersichtskenntnissen sowie fachlicher, sozialer und methodischer Fähigkeiten und Kenntnisse über die Besonderheiten des Dienstes im Innenressort, um den Anforderungen des jeweiligen Aufgabenbereichs professionell und verantwortungsvoll nachzukommen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem neuesten Stand der Wissenschaft, den dienstlichen Erfordernissen sowie den aktuellen pädagogisch-didaktischen Grundsätzen zu vermitteln.

Schlagworte

Grundkenntnis

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2024

Gesetzesnummer

20012580

Dokumentnummer

NOR40261910

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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