Artikel 4
Inkrafttreten der Vereinbarung
Diese Vereinbarung tritt zehn Tage nach Ablauf jenes Tages in Kraft, an dem
- 1. die Mitteilung des Landes Wien über die Erfüllung der nach der Landesverfassung von Wien erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten beim Bundeskanzleramt eingelangt ist sowie
- 2. die nach der Bundesverfassung erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.
- Das Bundeskanzleramt wird dem Land Wien die Erfüllung der Voraussetzungen nach Abs. 1 sowie den Tag des Inkrafttretens der Vereinbarung mitteilen.
Zuletzt aktualisiert am
07.02.2024
Gesetzesnummer
20012520
Dokumentnummer
NOR40260265
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