ARTIKEL 68
Die Zusammenarbeit konzentriert sich auf folgende Themen:
- a) Austausch von Informationen, bewährten Verfahren, Erfahrungen und Know-how, unter anderem auf dem Gebiet innovativer Technologien,
- b) Gründung einer strategischen Partnerschaft zwischen öffentlichen, privaten und Gemeinschaftsinteressen, um die nachhaltige Entwicklung des Tourismus zu gewährleisten,
- c) Förderung und Entwicklung von Tourismusprodukten und -märkten, Infrastruktur, Humanressourcen und institutionellen Strukturen sowie Ermittlung und Beseitigung der Schranken für Reisedienstleistungen,
- d) Entwicklung und Umsetzung einer effizienten Politik und effizienter Strategien, einschließlich geeigneter rechtlicher, administrativer und finanzieller Aspekte,
- e) Ausbildung im Bereich Tourismus und Kapazitätsausbau zur Verbesserung der Dienstleistungsnormen und
- f) Entwicklung und Förderung eines von den lokalen Gemeinschaften getragenen Tourismus.
Schlagworte
Tourismusmarkt
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40259821
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