ARTIKEL 180
Schrittweise Annäherung
Die Vertragsparteien erkennen die Bedeutung an, die der schrittweisen Annäherung der Rechtsvorschriften der Republik Armenien über elektronische Kommunikationsnetze an diejenigen der Europäischen Union zukommt.
Zuletzt aktualisiert am
01.02.2024
Gesetzesnummer
20012514
Dokumentnummer
NOR40259932
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