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§ 11 EKZ-NPO-RLV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.1.2024

Trennungsmöglichkeit im Rechnungswesen

§ 11.

Für förderwerbende Organisationen, die sowohl unternehmerische als auch nicht unternehmerische Tätigkeiten gem. § 2 UStG ausüben, ist eine Förderung der nicht unternehmerischen Tätigkeit nur dann möglich, wenn durch zweckmäßige Maßnahmen die Trennung zwischen unternehmerischen und nicht unternehmerischen Tätigkeiten ermöglicht wird, sodass die förderbaren Kosten den nicht unternehmerischen Tätigkeiten zugerechnet werden können.

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2024

Gesetzesnummer

20012502

Dokumentnummer

NOR40259582

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