Artikel 14
Mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens, verliert das Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik China über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit vom 5. November 1980 seine Gültigkeit.
Zuletzt aktualisiert am
20.11.2023
Gesetzesnummer
20012397
Dokumentnummer
NOR40256998
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