vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 12 Abkommen über die Vorrechte und Befreiungen von ICOP-Interpol während der Sitzung der 91. Generalversammlung und der Treffen des Exekutivkomitees in Wien im Jahr 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.11.2023

Artikel 12

Inkrafttreten

Dieses Abkommen tritt drei Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Abkommen geschlossen.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Zuletzt aktualisiert am

17.11.2023

Gesetzesnummer

20012395

Dokumentnummer

NOR40256978

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)