Artikel 12
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt drei Tage nach Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichnenden dieses Abkommen geschlossen.
Geschehen in zweifacher Ausfertigung in deutscher und englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.
Zuletzt aktualisiert am
17.11.2023
Gesetzesnummer
20012395
Dokumentnummer
NOR40256978
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