Umgesetzte Energieeffizienzmaßnahmen
§ 9.
Zu den umgesetzten Energieeffizienzmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sind im standardisierten Kurzbericht die folgenden Informationen bezogen auf den Zeitraum der letzten vier Jahre anzugeben:
- 1. Wesentlicher Energieverbrauchsbereich, in dem der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
- 2. Nutzungskategorie gemäß § 6 Abs. 2 bis 4, in der der Großteil der Energieeinsparung erreicht wurde;
- 3. jährliche Energieeinsparung je Energieträger in kWh pro Jahr;
- 4. getätigte Investitionskosten der Energieeffizienzmaßnahme in Euro;
- 5. jährliche Energiekosteneinsparung in Euro pro Jahr.
Zuletzt aktualisiert am
21.08.2023
Gesetzesnummer
20012334
Dokumentnummer
NOR40255214
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