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§ 3 GVSV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.7.2026

Tritt am 1. April 2027, 6 Uhr, außer Kraft (vgl. § 6 Abs. 4).

Überprüfung der Einhaltung der Standards

§ 3.

(1) Zur Überprüfung der Einhaltung der gemäß § 121 Abs. 5 GWG 2011 normierten Standards sind folgende Daten jährlich zum 15. Juli für den folgenden Winter (Erhebungszeitraum 1. Oktober bis 31. März) an die Regulierungsbehörde zu übermitteln:

  1. 1. Verteilernetzbetreiber haben dem Markt- und Verteilergebietsmanager die Basisdaten zur Ermittlung der Mengen je Versorger geschützter Kunden gemäß § 7 Abs. 1 Z 20a lit. a bis c GWG 2011 im jeweiligen Monat und je Marktgebiet zu übermitteln. Der Markt- und Verteilergebietsmanager hat die ermittelten Mengen je Versorger geschützter Kunden an die Regulierungsbehörde zu senden.
  2. 2. Die Versorger geschützter Kunden haben den letztjährigen monatlichen Gasverbrauch im jeweiligen Monat je Fernwärmeanlage in dem Ausmaß, in dem jene Wärme an geschützte Fernwärmekunden gemäß § 7 Abs. 1 Z 20a lit. c GWG 2011 liefert, sowie das jeweilige kurzfristige Substitutionspotential zu melden.

(2) Zur Überprüfung der Einhaltung der gemäß § 75 ElWG normierten Standards sind von Betreibern von Erzeugungsanlagen mit einer Engpassleistung von 50 MW oder mehr jährlich zum 31. August für den folgenden Winter (Erhebungszeitraum von 1. Oktober, 6 Uhr, bis 1. März, 6 Uhr) an die Regulierungsbehörde folgende Daten zu übermitteln:

  1. 1. der Gasbezug der letzten drei Jahre, jeweils im Zeitraum 1. Oktober, 6 Uhr, bis 1. März, 6 Uhr, aus dem öffentlichen Netz;
  2. 2. die gesamte Brutto-Stromerzeugung der letzten drei Jahre, jeweils im Zeitraum 1. Oktober, 6 Uhr, bis 1. März, 6 Uhr, sowie bei Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung darüber hinaus die Netto-Wärmeerzeugung und die Wärmeabgabe sowie der jeweils hierfür notwendige Gaseinsatz, jeweils getrennt nach Kraftwerksblöcken und Primärenergieträgern für die letzten drei Jahre, jeweils im Zeitraum 1. Oktober, 6 Uhr, bis 1. März, 6 Uhr.

Zuletzt aktualisiert am

03.07.2026

Gesetzesnummer

20012267

Dokumentnummer

NOR40278978

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