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§ 7 Grundausbildungsverordnung-BML

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.4.2023

Ressortinternes Basismodul

§ 7.

In einem Basismodul werden beispielsweise die Grundlagen wertschätzender Kommunikation sowie vertiefendes Wissen über Korruptionsprävention, Compliance, Integrität, über Gender Mainstreaming und Gleichstellung sowie über die gesetzliche Interessensvertretung der Bediensteten vermittelt. Die Teilnahme an diesem Basismodul ist für alle Bediensteten des Ressorts, die dem Geltungsbereich der Verordnung unterliegen, verpflichtend.

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2023

Gesetzesnummer

20012238

Dokumentnummer

NOR40252366

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