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§ 8 BMSGPK-Grundausbildungsverordnung 2023

Aktuelle FassungIn Kraft seit 14.4.2023

Ausbildungsabschnitte

Allgemeine Ausbildung

§ 8.

(1) Die allgemeine Ausbildung besteht aus

  1. 1. dem verpflichtenden Basislehrgang,
  2. 2. einem Wahlfach,
  3. 3. einer ressortspezifischen EDV-Schulung,
  4. 4. Schulungen in den Bereichen Compliance, Datenschutz und IT-Sicherheit.

(2) Die gesamte allgemeine Ausbildung hat mindestens folgende Anzahl an Ausbildungstagen zu umfassen:

Verwendungs-/Entlohnungsgruppe

A 1/v1

rechtskundig

A 1/v1

A 2/v2

A 3/v3/h1

A 4/v4/h2/h3

Verwaltungsakademie des Bundes

 

 

 

 

Basislehrgang

10 Tage

10 Tage

10 Tage

8 Tage

Wahlfach

1-2Tage

1-2 Tage

1-2 Tage

1-2 Tage

Ressortinterne Schulungen

 

 

 

 

Ressortspez. EDV-Schulung

2,5 Tage

2,5 Tage

2,5 Tage

2,5 Tage

Compliance, Datenschutz, IT-Sicherheit

1 Tag

1 Tag

1 Tag

1 Tag

      

(3) Der Basislehrgang an der Verwaltungsakademie des Bundes gemäß Abs. 1 Z 1 umfasst je nach Zielgruppe folgende Inhalte:

  1. 1. für A 1/v1 rechtskundig: Einführung in den öffentlichen Dienst, Legistik, Rechtsschutz und Höchstgerichte, Unionsrecht, Dienstrecht und Compliance sowie Haushaltsrecht;
  2. 2. für A 1/v1 und A 2/v2: Einführung in den öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Unionsrecht, Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Dienstrecht und Compliance sowie Haushaltsrecht;
  3. 3. A 3/v3/h1 und A 4/v4/h2/h3: Einführung in den öffentlichen Dienst, Verfassungsrecht, Unionsrecht, Allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht, Dienstrecht und Compliance sowie Haushaltsrecht und Arbeit im Team.

(4) Das im Abs. 1 Z 2 genannte Wahlfach ist aus dem Bildungsprogramm der Verwaltungsakademie des Bundes zu wählen und muss die fachlichen, persönlichen, sozialen oder methodischen Kenntnisse oder Fähigkeiten der bzw. des Auszubildenden erweitern.

(5) Ausnahmen bzw. Abweichungen von dieser Regelung können bei Bedarf in den ressortinternen Richtlinien festgelegt werden.

Zuletzt aktualisiert am

14.04.2023

Gesetzesnummer

20012223

Dokumentnummer

NOR40252126

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