Verfolgungsvoraussetzungen
Artikel 15
Das Fehlen einer nach dem Recht des ersuchten Staates zur Einleitung eines Strafverfahrens notwendigen Erklärung des Verletzten hindert die Auslieferung nicht.
Zuletzt aktualisiert am
20.03.2023
Gesetzesnummer
20012200
Dokumentnummer
NOR40251632
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