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Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Bosnien- Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.1992

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 31/2023 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

§ 0

Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Bosnien- Herzegowina)

Kurztitel

Vollstreckung von Schiedssprüchen in Handelssachen (Bosnien- Herzegowina)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 115/1961

Typ

Vertrag – Bosnien-Herzegowina

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.1992

Index

29/13 Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 31/2023 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen.

StF: BGBl. Nr. 115/1961 (NR: GP IX RV 288 AB 314 S. 50 . BR: S. 170.)

Änderung

BGBl. III Nr. 31/2023

Sonstige Textteile

Nachdem das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen, welches also lautet: ...

die verfassungmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Vertrag enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, vom Bundesminister für Handel und Wiederaufbau und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 1. März 1961.

Ratifikationstext

Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgte am 17. März 1961.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen in Handelssachen wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3,

Vollstreckungsrechtshilfe, Exekution

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023

Gesetzesnummer

20012194

Dokumentnummer

NOR40251429

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Stichworte