Beurteilungsmaßstab – Qualitätsziel
§ 6.
Schulexterne Angebote, einschließlich Unterrichtsmittel und Dienstleistungen zur Unterstützung des schulischen Unterrichts, im Themenfeld Sexualpädagogik haben
- 1. fachlich und didaktisch internationalen wissenschaftlichen Standards auf dem Gebiet zu entsprechen,
- 2. den für diesen Themenbereich relevanten Grundsatzerlässen und Lehrplänen zu entsprechen,
- 3. die Grundrechte von Schülerinnen und Schülern sowie das elterliche Erziehungsrecht zu achten und
- 4. dem für staatlichen schulischen Unterricht grundrechtlich normierten Neutralitätsgebot, Pluralitätsgebot, Diskriminierungsverbot, Indoktrinationsverbot und Herabsetzungsverbot
zu entsprechen.
Zuletzt aktualisiert am
14.02.2023
Gesetzesnummer
20012176
Dokumentnummer
NOR40251087
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)