Anwendungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Grundausbildung für Bedienstete im Ressortbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft, die aufgrund des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 oder dienstvertraglicher Vereinbarungen verpflichtet sind, eine Grundausbildung zu absolvieren, oder für die gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 der erfolgreiche Abschluss einer Grundausbildung als Ernennungs- oder Definitivstellungserfordernis vorgesehen ist.
Der Ressortbereich im Sinne dieser Verordnung umfasst folgende Ausbildungsbereiche:
- 1. Zentralleitung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft
- 2. Arbeitsinspektion
- 3. Burghauptmannschaft Österreich
- 4. Beschussämter
- 5. Bundesmobilienverwaltung
- 6. Bundeswettbewerbsbehörde
Schlagworte
Ernennungserfordernis
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2023
Gesetzesnummer
20012171
Dokumentnummer
NOR40250879
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)