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§ 1 Erklärung des Kollektivvertrags des Österreichischen Roten Kreuzes 2022 zur Satzung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.2022

Satzung des Kollektivvertrages des Österreichischen Roten Kreuzes 2022

S 6/2022/XXII/96/6 Geltungsbereich der Satzung

§ 1.

Die Satzung gilt

  1. a) Fachlich: für Anbieter von Rettungs- und Krankentransportdiensten, ausgenommen Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung und Rettungshundestaffel
  2. b) Räumlich: für die Republik Österreich
  3. c) Persönlich: für alle Arbeitgeber/innen im fachlichen Geltungsbereich sowie die von diesen Arbeitgeber/innen im räumlichen Geltungsbereich beschäftigten Arbeitnehmer/innen und Lehrlinge, sofern ihre Arbeitsverhältnisse nicht durch einen gültigen Kollektivvertrag (ausgenommen Kollektivverträge gemäß § 18 Abs. 4 ArbVG) erfasst sind.

Zuletzt aktualisiert am

06.12.2022

Gesetzesnummer

20012091

Dokumentnummer

NOR40248773

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