ZIS-Portal
§ 7.
(1) Nach § 1 Meldeverpflichtete haben die Daten gemäß § 5 über das ZIS-Portal auf der Website der RTR-GmbH zu melden.
(2) Die RTR-GmbH hat das ZIS-Portal mit einer Benutzerverwaltung zu versehen und den Verpflichteten gemäß § 1 Zugangsdaten zu übermitteln. Zugangsdaten können bei Bedarf auch von Verpflichteten bei der RTR-GmbH angefordert werden. Beim ZIS-Portal angemeldeten Benutzern wird eine Übersicht über die von ihnen zuletzt gemeldeten Daten zur Verfügung gestellt.
(3) Über das ZIS-Portal sind Daten in einem der in § 6 festgelegten Formate hochzuladen. Zusätzlich sind als allgemeine Informationen für alle gemeldeten Datensätze im ZIS-Portal-Formular der Unternehmensname, ein oder gegebenenfalls mehrere Ansprechpartner bzw. Kontaktmöglichkeiten und das verwendete Koordinatensystem anzugeben. Das ZIS-Portal hat die Möglichkeit zu bieten, über eine online Karte einzelne Komponenten im Sinne des § 5 Abs. 4 zu kennzeichnen.
(4) Die RTR-GmbH hat eine detaillierte Beschreibung des ZIS-Portals und dessen Bedienung auf ihrer Website zu veröffentlichen und auf aktuellem Stand zu halten.
Zuletzt aktualisiert am
21.10.2022
Gesetzesnummer
20012043
Dokumentnummer
NOR40247690
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