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Anlage II Auslandsunternehmenseinheitenstatistik-Verordnung 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.9.2022

Anlage II

Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 2

Merkmale der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit, die im Ausland ansässige rechtliche Einheiten und Niederlassungen kontrolliert

  1. 1.1 Firmenname
  2. 1.2 Standort
  3. 1.3 Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008
  4. 1.4 Firmenbuchnummer
  5. 1.5 Anzahl und Wirtschaftstätigkeit nach ÖNACE 2008 der im Inland kontrollierten Unternehmen
  6. 1.6 Zahl der Beschäftigten in den im Inland kontrollierten Unternehmen
  7. 1.7 Umsatzerlöse der im Inland kontrollierten Unternehmen

Merkmale der im Ausland ansässigen rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die von der in Österreich ansässigen institutionellen Einheit kontrolliert werden:

  1. 2.1 Firmenname
  2. 2.2 Land, in dem die kontrollierten Unternehmen und Niederlassungen ansässig sind, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470/2020 angeführten Länderliste in der geltenden Fassung
  3. 2.3 Wirtschaftstätigkeit nach Gruppen der ÖNACE 2008
  4. 2.4 Umsatzerlöse
  5. 2.5 Zahl der Beschäftigten
  6. 2.6 Personalaufwendungen
  7. 2.7 Bruttoinvestitionen in Sachanlagen

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2022

Gesetzesnummer

20012026

Dokumentnummer

NOR40247249

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