Anlage I
Erhebungsmerkmale gemäß § 5 Z 1
Merkmale der in Österreich ansässigen rechtlichen Einheiten und Niederlassungen, die von im Ausland ansässigen institutionellen Einheiten kontrolliert werden:
- 1.1 Firmenname
- 1.2 Standort
- 1.3 Wirtschaftstätigkeit nach Klassen der ÖNACE 2008
- 1.4 Firmenbuchnummer
- 1.5 Firmenname der kontrollierenden im Ausland ansässigen institutionellen Einheit
- 1.6 Land, in dem die letztlich kontrollierende institutionelle Einheit ansässig ist, gemäß der GEO-Ebene 3 der im Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1470/2020 angeführten Länderliste in der geltenden Fassung
- 1.7 Umsatzerlöse
- 1.8 Produktionswert (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
- 1.9 Bruttowertschöpfung (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
- 1.10 Waren- und Dienstleistungskäufe insgesamt (abgeleitetes Merkmal der Erhebungsmerkmale gemäß Leistungs- und Strukturstatistik-Verordnung)
- 1.11 Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unverändertem Zustand
- 1.12 Personalaufwendungen
- 1.13 Bruttoinvestition in Sachanlagen
- 1.14 Zahl der Beschäftigten
- 1.15 Gesamtaufwendungen für innerbetriebliche Forschung und Entwicklung
- 1.16 Gesamtzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger für Forschung und Entwicklung
Schlagworte
Leistungsstatistik, Warenkauf, Lohnempfang
Zuletzt aktualisiert am
30.09.2022
Gesetzesnummer
20012026
Dokumentnummer
NOR40247248
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