Theoretische Prüfung
§ 5.
Die Prüfung besteht aus den Gegenständen Grundlagen der Tischlerei, Angewandte Mathematik sowie Fachzeichnen und hat schriftlich zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
25.08.2022
Gesetzesnummer
20011991
Dokumentnummer
NOR40246798
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