Anlage 3a
Anlage 3a
zu § 18 Abs. 1
Daten für das Studierendenregister zur Ausstellung eines digitalen Studierendenausweises über die Ausweisplattform des Bundes gemäß § 10 Abs. 2 Bildungsdokumentationsgesetz 2020
- 1. Für die Ausstellung eines digitalen Studierendenausweises über die Ausweisplattform des Bundes werden dem Studierendenregister folgende Daten vom DVUH bereitgestellt:
Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
1 | Akademischer Grad (dem Namen vorangestellt) |
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2 | Akademischer Grad (dem Namen nachgestellt) |
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3 | Matrikelnummer |
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- 2. Folgende Daten werden aus den vorhandenen Daten des DVUH ermittelt/aufbereitet:
Lfd. Nr. | Feldinhalt | Anmerkungen |
1 | Studierendenstatus („studierend“/„nicht studierend“) |
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2 | Gültigkeit des Studierendenausweises |
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3 | Aktive Zulassungen |
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4 | Meldende (zulassende) Bildungseinrichtung |
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5 | Gültigkeit der Zulassung an der jeweiligen Bildungseinrichtung |
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- 3. Für das Personenbild am digitalen Studierendenausweis gelten folgende Regelungen:
- 3.1. Grundsätzlich wird das jeweils aktuellere Bild gemäß § 9 Abs. 1 Z 9 lit. a bis d Bildungsdokumentationsgesetz 2020 an die Ausweisplattform weitergegeben. Die Daten werden dabei bei Anfragen seitens der Ausweisplattform jeweils durch das Studierendenregister aus den entsprechenden Registern abgefragt und an die Ausweisplattform übermittelt. Die Daten werden im Studierendenregister nicht gespeichert.
- 3.2. Falls in den oben genannten Registern kein aktuelles Personenbild verfügbar ist, muss jede meldende Bildungseinrichtung dem Studierendenregister im Wege des DVUH nach Maßgabe der Verfügbarkeit und der technischen Möglichkeiten zum Zweck der Bereitstellung des digitalen Studierendenausweises gemäß § 11a Bildungsdokumentationsgesetz 2020 über die Ausweisplattform ein aktuelles Personenbild aus ihren lokalen Datenbeständen überlassen.
- 3.3. Von der Bildungseinrichtung gemeldete Bilddaten werden als JPG oder PNG Bild BASE64 encodiert dargestellt. Die Auflösung ist entweder 413x531px, 473x608px oder 481x606px.
Zuletzt aktualisiert am
07.04.2026
Gesetzesnummer
20011989
Dokumentnummer
NOR40277085
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