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§ 3 UHU-VO 2022

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2022

§ 3.

Das Aktenzeichen wird aus der Tagebuchzahl und der Jahreszahl gebildet; die Buchstaben Uh sind nicht mehr voranzustellen. Es ist aber in anderer Weise sicher zu stellen, dass die betroffenen Einlaufstücke als Einlaufstücke der Urkundenhinterlegung erkannt werden können.

Zuletzt aktualisiert am

19.05.2022

Gesetzesnummer

20011907

Dokumentnummer

NOR40244196

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