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§ 1 RMPV 2021

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.5.2022

Hochwasserrisikomanagementplan

§ 1.

Das Planungsdokument „Nationaler Hochwasserrisikomanagementplan 2021“ (RMP 2021) (Anlage 1) legt für die dort in Anhang 3 aufgezählten in den Flussgebietseinheiten Donau und Rhein gelegenen Gebiete mit potenziell signifikantem Hochwasserrisiko (APSFR) angemessenen Ziele fest. Für die Flussgebietseinheit Elbe wurde als Ergebnis der vorläufigen Bewertung des Hochwasserrisikos kein derartiges Gebiet bestimmt. Mit der Veröffentlichung des RMP 2021 werden die in Anlage 1 Kapitel 4 beschriebenen angemessenen Ziele sowie die zur Verwirklichung der zur Zielerreichung in Anlage 1, Unterkapitel 5.4 vorgesehenen Maßnahmen verbindlich gesetzt. Die Umsetzung der im Maßnahmenprogramm (Anlage 2 Kapitel 1 bis 18) dargestellten Maßnahmentypen in den APSFR hat entsprechend der in den Abschnitten A und B für die einzelnen Gewässer eines APSFR festgelegten Priorisierung (höchste Priorität, hohe Priorität und mäßige Priorität) zu erfolgen.

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2022

Gesetzesnummer

20011900

Dokumentnummer

NOR40244147

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