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§ 2 Berufsfotografie-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2022

Berufsprofil

§ 2.

(1) Mit dem positiven Abschluss der Lehrabschlussprüfung und der Berufsschule verfügt die ausgelernte Fachkraft im Lehrberuf Berufsfotografie über folgende berufliche Kompetenzen.

(2) Fachliche Kompetenzbereiche:

  1. 1. Fotografie

Die Fachkraft im Beruf Berufsfotografie übernimmt vielfältige fotografische Arbeiten. Dazu zählt das Aufnehmen von Personen- und Landschaftsbildern, Erstellen von Reportagen (zB Hochzeiten) sowie das Inszenieren von Werbeaufnahmen und Umsetzen kurzer Filmaufnahmen.

Sie achtet bewusst auf Bildkomposition, vermeidet Fehler und unerwünschte Effekte wie Unschärfe, Bildrauschen sowie Über- und Unterbelichtung. Durch Einsatz von optischen Messinstrumenten, wie Luxmeter, Kolorimeter und Spektralphotometer, ermittelt sie physikalische Größen wie Leuchtdichte/Helligkeit, Lichtverteilung und Farbtemperatur. Aus den resultierenden Messergebnissen zieht die Fachkraft Rückschlüsse zur aktuellen Beleuchtungssituation und führt gegebenenfalls Anpassungen durch. Sie nimmt, zB mit Beleuchtungsgeräten, gekonnt Einfluss auf ortsabhängige Lichtsituationen im Innen- und Außenbereich und steuert damit die Lichtführung.

Vom Aufnehmen eines Fotos bis hin zum Wählen eines korrekten Speichermediums der gesammelten Daten weiß sie ihr berufsspezifisches Equipment professionell einzusetzen und handzuhaben. Die Fachkraft wählt anforderungsbezogen analoge bzw. digitale Kamera-Typen und Objektive, Stative, Blitzanlagen, Studiozubehör sowie unterschiedliche Filter aus. Über dies hinaus wendet sie wichtige Methoden zur Umsetzung des Farbmanagements, der Kalibrierung (ICC (International Color Consortium) -Profilierung), Archivierung, Transportation und Instandhaltung des betriebsinternen Equipments an.

Bei der Arbeit mit digitaler Bildverarbeitungs- und Bildbearbeitungssoftware importiert und konvertiert sie zunächst erzeugte Roh-Kameradaten fachgerecht, beurteilt diese (zB digitaler Proof), arbeitet sie auf, führt Bildkorrekturen durch und beeinflusst auf Wunsch Bildergebnisse kreativ. Analoge Aufnahmen verarbeitet sie durch Scannen bzw. digitale Reproduktion weiter. Außerdem restauriert sie Bilder, wie zB Fotografien, Gemälde, Drucke oder Radierungen digital.

Fotos bzw. kurze Videoaufnahmen auf der Kamera gestaltet die Fachkraft für verkaufsfähige Druck- und Präsentationsanwendungen, wie Plakate, Flyer oder kleine Audio- bzw. Videoprojekte. Sie kombiniert verschiedene Medien und fertigt dazu beispielsweise Text- und Bildkompositions-Entwürfe an, auch unter Einsatz von fachspezifischer Multimediasoftware.

Die Fachkraft berücksichtigt aktuelle betriebliche und rechtliche Bestimmungen, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Urheberrechtsgesetz (UrhG), das Urhebervertragsrecht, Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild.

  1. 2. Kundenberatung und Auftragsorganisation

Die Fachkraft im Beruf Berufsfotografie berät Kundinnen und Kunden auf Basis ihrer Bedürfnisse und entwickelt das jeweils passende Angebot. Dazu greift sie auf ihre fachliche Expertise und Wissen zu aktuellen Trends in der Branche zurück. Sie sorgt dafür, dass alle betrieblichen und rechtlichen Vorgaben, insbesondere Urheber- und Urhebervertragsrecht, eingehalten werden.

Bei der Vorbereitung und Durchführung eines Auftrages arbeitet sie erforderlichenfalls mit weiteren Personen, wie zB Foto-Modellen, Frisörinnen und Frisören, Standesbeamtinnen und -beamten, zusammen.

Die Fachkraft schlägt unter Berücksichtigung verschiedener Kanäle geeignete Maßnahmen zur Neukundengewinnung vor.

Produkte ihres Sortiments sowie Zusatzleistungen bietet sie gekonnt und professionell potenziellen Kundinnen und Kunden an.

Mit Beschwerden und Reklamationen geht die Fachkraft kompetent um.

(3) FachübergreifendeKompetenzbereiche:

Zur Erfüllung dieser fachlichen Aufgaben setzt die Fachkraft im Beruf Berufsfotografie folgende fachübergreifende Kompetenzen ein:

  1. 1. Arbeiten im betrieblichen und beruflichenUmfeld
  1. 2. Qualitätsorientiertes, sicheres und nachhaltigesArbeiten
  1. 3. DigitalesArbeiten

Schlagworte

Standesbeamte, Personenbild, Überbelichtung, Innenbereich, Bildverarbeitungssoftware, Druckanwendung, Audioprojekt, Textentwurf, Urheberrecht, Aufbauorganisation

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2022

Gesetzesnummer

20011856

Dokumentnummer

NOR40243022

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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